Nichts ist wahrer als "Lügenpresse",
allerdings müsste es eher "Lügenmedien"
oder "Volksverhetzungsmedien" heißen.


§ 130 Absatz 1 Strafgesetzbuch:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
... gegen ... Teile der Bevölkerung ... zum Hass aufstachelt, ...
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

1  E-Mail ans bayrische Fernsehen am 23.01.2015, 3 Seiten

2  E-Mail an Christian Springer am 06.04.2015, 3 Seiten

3  Lügenpresse - eine Dokumentation, versandt an PHOENIX am 08.02.2016, 44 Seiten

4  E-Mail an Katharina Hamberger (Deutschlandfunk) am 11.02.2016, 3 Seiten